Início » Garantie-, Rückgabe- und RMA-Richtlinie
Diese Garantie-, Rückgabe- und RMA-Richtlinie legt die Bedingungen fest, unter denen Atouch Winwel Lda den Kundendienst und die After-Sales-Unterstützung für ihre Produkte gewährleistet, einschließlich:
Garantiebedingungen;
Rückgabeverfahren;
RMA-Prozesse (Return Merchandise Authorization / Reparaturanforderung).
Diese Richtlinie gilt für Produkte, die von Atouch über ihr Händlernetz, ihre Vertriebspartner oder direkt an Endkunden verkauft werden, sofern nicht ausdrücklich andere, vertraglich vereinbarte oder spezifische Bedingungen gelten.
Atouch erfüllt die geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Garantie von Verbrauchsgütern sowie von Waren, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen geliefert werden.
Sofern ein Endverbraucher beteiligt ist, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgarantiefristen eingehalten.
Unbeschadet der gesetzlichen Rechte bietet Atouch Winwel eine kommerzielle Garantie von 5 Jahren für Atouch- und Atouch-KNX-Produkte sowie 3 Jahre für Dona-Produkte, gerechnet ab dem Verkaufsdatum gemäß technischer Dokumentation.
Sofern nicht anders angegeben, deckt die Garantie Herstellungsfehler ab.
Sie gilt ausschließlich für ordnungsgemäß identifizierte Produkte von Atouch, Atouch KNX und Dona (Modell- und Seriennummer).
Zudem ist stets ein Kaufnachweis (z. B. Rechnung, Kassenbeleg oder gleichwertiges Dokument) erforderlich.
Die Garantie von Atouch Winwel gilt, wenn:
der Defekt innerhalb des festgelegten Garantiezeitraums auftritt;
das Produkt gemäß:
technischem Handbuch / Datenblatt,
geltenden Sicherheitsnormen,
Installationsrichtlinien von Atouch Winwel
installiert und verwendet wurde;
das Produkt gemäß dem in dieser Richtlinie beschriebenen RMA-Verfahren zur Analyse eingesendet wird;
die Identifikationsetiketten lesbar sind und keine Manipulationsspuren aufweisen.
Wird nach technischer Analyse ein durch die Garantie abgedeckter Herstellungsfehler bestätigt, verpflichtet sich Atouch Winwel – je nach Fall – zu:
Reparatur des Produkts;
Austausch durch ein identisches oder gleichwertiges Produkt;
Bereitstellung einer zuvor mit dem Kunden abgestimmten Alternativlösung (z. B. Gutschrift).
Die Garantie deckt insbesondere nicht ab:
Schäden durch unsachgemäße Installation entgegen den Anweisungen von Atouch Winwel;
Schäden durch Anschluss an inkompatible oder nicht genehmigte Systeme oder Geräte;
Nutzung außerhalb der spezifizierten elektrischen oder umweltbedingten Bedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Versorgungsspannung usw.);
natürlichen Verschleiß von Komponenten mit intensiver Nutzung;
Schäden verursacht durch:
Stürze, Stöße oder mechanische Einwirkungen;
Flüssigkeitseintritt oder übermäßige Feuchtigkeit;
Überspannungen, Blitzeinschläge oder Netzstörungen;
nicht genehmigte Hardware- oder Softwareänderungen;
Veränderung, Entfernung oder Unleserlichkeit der Produktidentifikationsetiketten;
indirekte oder Folgeschäden (z. B. Datenverlust oder Nutzungsausfall).
Wird festgestellt, dass der Defekt nicht durch die Garantie abgedeckt ist, können – nach vorheriger Information und Zustimmung des Kunden – Kosten für Diagnose, Reparatur und Transport in Rechnung gestellt werden.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Verkaufsdatum an den Kunden, wie auf der Rechnung angegeben.
Der Kunde muss die Kaufrechnung, Seriennummern der installierten Geräte oder entsprechende Installationsnachweise aufbewahren.
Fehlt ein gültiger Kaufnachweis, kann die Anwendung der Garantie abgelehnt werden oder alternativ das Herstellungsdatum als Beginn der Garantiefrist herangezogen werden.
Rückgabeanträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gestellt werden.
Rückgaben werden nur akzeptiert, wenn sie schriftlich über das auf der Website von Atouch Winwel verfügbare RMA-Formular beantragt werden.
Hat der Kunde keinen Zugang zum Online-Formular, können die entsprechenden Unterlagen direkt bei unserem Service angefordert werden.
Nach Ablauf der 30-Tage-Frist kann das Material einer Wertminderung unterliegen, die gemäß Bewertung durch unsere technische bzw. kaufmännische Abteilung angewendet wird.
Nach Einreichung des RMA-Antrags ist auf die Kontaktaufnahme durch unsere technische Abteilung zu warten, bevor das Gerät eingesendet wird.
Nach Abschluss der technischen und/oder kaufmännischen Prüfung wird die Annahme oder Ablehnung der Rückgabe bestätigt.
Zur Einleitung eines RMA-Vorgangs muss der Kunde (Distributor, Installateur oder Endkunde – je nach definiertem Supportkanal) den RMA-Antrag über das von Atouch Winwel bereitgestellte Online-Formular einreichen.
Im RMA-Formular sind anzugeben:
persönliche Daten;
Produktinformationen;
detaillierte Beschreibung des/der Fehlers.
Nach Prüfung validiert Atouch Winwel die übermittelten Daten.
Der Kunde muss die Geräte an die Adresse von Atouch Winwel senden, die Verpackung deutlich mit der RMA-ID kennzeichnen und – sofern möglich – eine Kopie der Rechnung sowie den RMA-Nachweis beilegen.
Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Versandkosten zu Atouch Winwel.
Die Rücksendekosten bei akzeptierten Garantiefällen übernimmt Atouch Winwel.
Nach Eingang des Materials erfolgt die interne Registrierung und Erstellung der Reparaturakte (RMA), in deren Rahmen eine technische Analyse durchgeführt wird.
Der Richtwert für die Diagnose beträgt bis zu 10 Arbeitstage nach Wareneingang, vorbehaltlich höherer Komplexität, außergewöhnlichem Volumen oder fehlender spezifischer Komponenten.
Nach Abschluss der Analyse sind folgende Szenarien möglich:
Defekt durch Garantie abgedeckt:
kostenfreie Reparatur oder Ersatz;
Rücksendung des reparierten/ersetzten Geräts gemäß Vereinbarung.
Defekt nicht durch Garantie abgedeckt:
Atouch Winwel übermittelt einen Reparaturkostenvoranschlag mit:
Material- und Arbeitskosten;
eventuellen zusätzlichen Logistikkosten.
Der Kunde kann:
den Kostenvoranschlag akzeptieren und die Reparatur beauftragen;
den Kostenvoranschlag ablehnen; das Gerät wird unrepariert zurückgesendet, ggf. mit Kosten für Handhabung und Transport.
Kein Defekt festgestellt:
Wird kein Fehler festgestellt oder beruht das Verhalten auf Installations-/Konfigurationsfehlern, kann Atouch Winwel:
das Gerät im erhaltenen Zustand zurücksenden;
eine Diagnosegebühr sowie Transportkosten erheben, sofern vorgesehen.
Erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Mitteilung des Kostenvoranschlags oder Abschluss der Analyse keine Rückmeldung des Kunden, kann Atouch Winwel das Material als aufgegeben betrachten und gemäß den geltenden Vorschriften recyceln oder entsorgen – ohne Anspruch auf Entschädigung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Gerät ordnungsgemäß für den Transport verpackt wird.
Schäden aufgrund unzureichender oder ungeeigneter Verpackung können von der Garantie ausgeschlossen sein.
Sofern nicht anders vereinbart:
der Versand vom Kunden zu Atouch Winwel erfolgt auf Kosten des Kunden;
der Rückversand von Atouch Winwel an den Kunden:
auf Kosten von Atouch Winwel bei akzeptierter Garantieleistung;
auf Kosten des Kunden bei Nicht-Garantiefällen oder Ablehnung eines Kostenvoranschlags.
Im Rahmen der Garantie-, Rückgabe- und RMA-Abwicklung erhebt und verarbeitet Atouch Winwel personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Identifikation von Kunden und Vorgängen;
Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen;
Verbesserung des Kundendienstes.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie von Atouch Winwel, die auf der offiziellen Website verfügbar ist.
Es wird empfohlen, diese Richtlinie für weitere Informationen zu Rechten der betroffenen Personen, Aufbewahrungsfristen und Kontaktstellen zu konsultieren.
Atouch Winwel behält sich das Recht vor, diese Richtlinie aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen jederzeit zu aktualisieren.
Maßgeblich ist stets die auf der offiziellen Website veröffentlichte Version.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und spezifischen Verträgen mit Distributoren, Partnern oder Großkunden gelten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, sofern nicht anders festgelegt.
Diese Richtlinie unterliegt dem Recht Portugals.
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, sind alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieser Richtlinie den zuständigen Gerichten am Sitz der Atouch Winwel zu unterwerfen.